Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch V festgelegt, dass Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein müssen. Leistungen, die "das Maß des Notwendigen übersteigen" dürfen weder vom Arzt "auf Kasse" abgerechnet noch von den Krankenkassen bezahlt werden. Was alles "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" ist und das "Maß des Notwendigen" wurden vom Staat festgelegt und deckt sich nicht immer mit den Wünschen und Meinungen von Patienten aber auch Ärzten.
Die Initiative für IGeL-Behandlungen muss vom Patienten kommen; der Kassenarzt darf dem Kassepatienten die Privatbehandlung weder vorschlagen noch den Patienten in irgendeiner Form dazu drängen. Lediglich eine Information über die Möglichkeit ist in engen Grenzen erlaubt. Selbst dies ist inzwischen gesetzlich geregelt!
Diese Regelungen widersprechen teilweise dem Wunsch vieler Patienten
nach bester und optimaler Diagnostik und Therapie und sind der Grund
dafür, dass viele medizinische Leistungen (Diagnostik und Therapie)
heute von den Krankenkassen (gesetzlich und privat[!]) nicht mehr übernommen
werden. Hierbei handelt es sich teilweise um sehr teuere Maßnahmen,
die sich vom "Preis-Leistungs-Verhältnis" für die Kassen oder
Allgemeinheit "nicht rechnen", Angebote von fraglichem medizinischen
Nutzen oder Dinge, die in der Wissenschaft nicht eindeutig oder noch
nicht abschließend bewertet wurden.
Diese werden Patienten von Ärzten als sogenannte IGeL angeboten und
müssen vom Patienten selbst bezahlt werden.
Weltweit werden verschiedenste Leitungen angeboten, die das gesamte
Spektrum von "sinnvoll aber zu teuer" über "fraglich"
bis hin zu "Scharlatanerie" abdecken.
Die diversen Leistungen werden von beiden Seiten gewünscht:
Patienten haben besonders an "alternativen" Methoden Interesse,
von denen sie sich bessere Wirkungen und Ergebnisse erwarten, für Ärzte
handelt es sich um eine zusätzliche Einnahmequelle. Dass hier unterschiedlichste
Motivationen und Interessen aufeinander treffen, ist selbsterklärend.
Wir bieten Ihnen folgendes an:
Wünschen Sie spezielle Leistungen, so fragen Sie uns. Wir werden Ihnen
speziell im Einzelfall und auf Ihre besondere Situation mitteilen, ob
wir die gewünschte Leistung für Sie als sinnvoll erachten oder nicht.
Wir versuchen hierbei, Sie nach möglichst wissenschaftlichen aktuellen
Gesichtspunkten zu beraten. Allerdings werden wir Ihnen auch sagen,
wenn wir uns sicher sind, dass die gewünschte Untersuchung oder Behandlung
Ihnen nichts nützt, ggf. schadt oder ihr Geld nicht wert sein sollte!
Im gemeinsamen Entscheidungsprozess werden wir dann übereinkommen, ob
wir Ihnen die gewünschte Leistung anbieten, oder nicht.
Sollten wir von uns aus die Möglichkeit sehen, dass Sie von einer Maßnahme
profitieren, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt, so werden wir sie
ansprechen.
Jeder Arzt unterliegt hierbei der Einwirkung persönlicher Meinungen,
Erfahrungen und sicherlich auch der (teils unbewussten) Steuerung durch
weitere Interessengruppen (Pharmalobby, Politik, alternativer Interessengruppen,
etc.). So wird es vorkommen, dass Sie von uns andere Aussagen erhalten,
als von anderen Ärzten. Auch innerhalb unserer Praxis werden Sie ggf.
auf verschiedene Einschätzungen treffen. Dies ist leider nicht zu vermeiden.
Trotzdem werden wir versuchen, Sie umfassend und unter Berücksichtigung
des aktuellen medizinischen Wissensstands zu beraten!
In jedem Fall erhalten Sie von uns vor Durchführung einer IGeL einen individuellen Kostenvoranschlag. Zu unserer Sicherheit bitten wir Sie, uns diesen bei Wunsch der Maßnahme zu unterschreiben. Sie erhalten dann nach der Durchführung eine ordentliche Rechnung, wie ein Privatpatient, die Sie uns überweisen oder bar bezahlen können.
Nachfolgend finden Sie eine Liste mit häufig angefragten / durchgeführten Leistungen und unsere Preise hierfür. Bis auf besondere Ausnahmen (entsprechend gekennzeichnet) berechnen wir Ihnen IGel nach dem einfachen Satz der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Zur Information: Standardleistungen werden üblicherweise bei Privatpatienten zwischen 1,15 und 2,3-fach gesteigert!
Liste der "individuelle Gesundheitsleitungen" = Selbstzahlerleistungen
Angaben in [Klammern] - Ziffern nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte GOÄ
Atteste und Bescheinigungen:
Attest klein: = 5,-€ [70(2,33€) x 2,145]
Attest groß: = 10,-€ [ A76 (4,08€) x 2,45]
Untersuchung mit Bescheinigung:
Kleine Untersuchung Organ Kategorie "6" (GOÄ) = 12,86€ [1,6,70]
Kleine Untersuchung Organ Kategorie "7" (GOÄ) = 16,32€ [1,7,70]
Große Untersuchung Ganzkörperstatus = 22,14€ [1,8,70]
Große Untersuchung Ganzkörperstatus mit EKG (Sport) = 36,89€ [1,8,651,70]
Kindergarten- / Schul- oder Sport-Attest:
Bei bekanntem Kind/Patient "Attest klein" oder "Attest groß" (je nach Aufwand)
bei unbekanntem Kind/Patient "Untersuchung mit Bescheinigung"
Wunsch-Injektionen:
Medivitan und vergleichbare Injektionen =2,33€ [252]
Reiseimpfungen/-beratungen:
"einfache" Beratung ohne Impfung = 8,74€ [3]
"aufwändige" Impf- und ggf. Malariaberatung (z.B. exotische Ziele, Langzeitaufenthalt, etc.) ohne Impfung = 20,11€ [3(2-fach)]
"einfache" Beratung mit 1 Impfung = 13,98€ [1,5,375]
"aufwändige" Impf- und ggf. Malariaberatung (z.B. exotische Ziele, Langzeitaufenthalt, etc.) mit 1 Impfung 31,70€ [1(3,5-fach),5, 375]
jede weitere Einzelimpfung +4,66€
jede weitere Doppelimpfung +2,91€
Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz:
Gesundheitsbelehrungen nach Infektionsschutzgesetz: Einzelschulung 28€, ab 2 Personen 14€/Person
Tauglichkeitsuntersuchungen:
Tachtauglichkeitsuntersuchung / -bescheiningung (nach DGTÜM-Standard) <18 oder >40 jährlich, 18-39 3 Jahre gültig:
<40 Jahre, keine Risikofaktoren = 67,20€ evtl. zzgl. weiterer Laborkosten [1,8,605,605a,651,3511,3514,70]
>40 Jahre oder <40+Risiko = 82,97€ evtl. zzgl. Laborkosten +ggf. Blutentnahme
[1,8,605,605a,652, 250, 3511,3514,70] [3550, 3560 + Versandpauschale durch Labor]
Führerscheinuntersuchung (LKW, Rettungsdienst, FF) = 30,18€ [1,8,3511,3514,70]
Vorsorgeuntersuchungen:
(U-Untersuchungen außerhalb Zeitraum, z.B. U9 = 26,23€ [26] )
Hautkrebsscreening als IgeL (ohne und mit Gerät) = 13,99-20,98€ [1,7, ggf. 750]
Operationen:
Wunsch-OPs (Beispiele - Kostenvoranschlag auf Anfrage):
z.B. kleine Warze Abtragung in Betäubung mit Curette = 32,15€
[1,5,490, 745, 200, Sachkosten Verbandmittel, Wundnachschau/Verbandwechsel Folgetag 1,5]
z.B. Entfernen oberflächlicher kl./gr. Geschwulst, z.B. Ausschneiden Warze, Hühnerauge, Lipom, Atherom in Betäubung, Naht = 48,46 - 79,96€
[1,5, 491,2403/2404, Sachkosten (Betäubungsmittel, Faden 5,95€, Kleber 12,91€, Steristrips 2,50€, Verbandmittel), Wundnachschau/Verbandwechsel Folgetag 1,5, ggf. 2007 Fadenzug im Verlauf]
Sonstige:
Tape-Verband "großes Gelenk" (z.B. Knöchel, Ellenbogen): 20,78€ [207(1), Sachkosten: Tape 1/4 Rolle 2,75€, Spezialbinde 12,20€]
Ersatz-Impfpass 5,-€
Kopien: 0,50€ pro Kopie
Wunsch-Labor:
Die angegebenen Preise sind die Preise unseres Labors, welches Ihnen direkt die Rechnung schickt - wir verdienen daran nichts extra. Preisangaben ohne Gewähr! Ggf. zzgl. 4,50€€ Porto/Versand. Weitere Laborwerte auf Anfrage.